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Zertifizierung – Bänder für Feuerschutztüren – Federband und Konstruktionsband
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Federbänder nach DIN 18272 bzw. Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) durch.
Zertifizierung – Baustoffe mit Anforderungen an das Brandverhalten
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für das Brandverhalten von Baustoffen nach Allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (AbP) durch.
Zertifizierung – Revisionsöffnungsverschlüsse
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Revisionsöffnungsverschlüsse nach Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) durch.
Zertifizierung – Structural Glazing
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für die Ausführung der Verklebung auf Grundlage einer Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) durch.
Zertifizierung – Brandschutzverglasungen
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Brandschutzverglasungen nach Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) durch.
Zertifizierung – Zargen für FSA – QM 303
Das Zertifizierungsverfahren QM 303 stellt die Konformität von Zargen für Feuerschutzabschlüsse in der Außenanwendung nach EN 16034-1 bzw. für Feuerschutzabschlüsse im Innenbereich nach allgemeiner bauaufsichtlicher Bauartgenehmigung sicher.
Zertifizierung – Rauchschutzabschlüsse – QM 302
Aufgrund des Normungsstaus in Europa werden Innentüren zur Verwendung als Rauschutzabschluss nach DIN 18095 weiterhin national geregelt. Die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen der Produkte erfolgt in Deutschland allein durch den Hersteller.
Zertifizierung – Teilvorgespanntes Kalknatronglas – QM 335
Teilvorgespanntes Einscheibensicherheitsglas (TVG) nach EN 1863 unterliegt einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Rauchschürzen / NRWG / Energieversorgung – EN 12101
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Rauchschürzen nach EN 12101-1, natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nach EN 12101-2 oder Energieversorgungseinrichtungen nach EN 12101-10 durch.
Zertifizierung – Fenster, Türen, Tore – EN 16034
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Fenster, Türen und Tore nach EN 16034 durch.
Zertifizierung – Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Innenanwendung) – QM 305
Aufgrund des Normungsstaus in Europa werden Innentüren noch national geregelt. In einigen Ländern wird dabei als Nachweis ein Klassifizierungsbericht nach EN 13501-2 gefordert, was Nachweise entsprechend der Produktnorm EN 16034 voraussetzt.
Zertifizierung – Verklebung von SSG-Systemen 002 – QM 349
Die Verklebung der Verglasung auf Basis der ETAG 002 gehört mit zu den wichtigsten Schritten bei der Herstellung einer SSG-Fassade. Eine SSG-Fassade ist nach ETAG 002 zertifizierungspflichtig; als Grundlage dient eine europäisch technische Zulassung (ETA). Die Verantwortung trägt der Fassadenhersteller.